Die Förderung ist leider erschöpft.
Leider war der Ansturm größer als der Fördertopf tief. Gerne unterstützen wir Sie weiterhin bei Ihrer Solaranlage und beraten Sie zu verfügbaren Förderungen. In NRW gibt es z.B. 1500€ zur Wallbox, bei Installation einer PV-Anlage. Weitere Infos zum Thema finden Sie hier verlinkt.
10.200€ KfW-Förderung auf PV-Anlage mit Wallbox sichern! Handeln Sie jetzt!
Die Uhr tickt! Sichern Sie sich ab dem 26. September unglaubliche 10.200€ KfW-Förderung für Ihre neue Solaranlage in Kombination mit einer Wallbox. Verpassen Sie nicht diese einmalige Chance und handeln Sie jetzt! Wir unterstützen Sie dabei.
Diese große Summe entspricht für viele Eigenheimbesitzer fast die Hälfte des gesamten Investitionsvolumens einer passenden PV-Anlage!
Die Antragsfrist beginnt Ende September, aber Achtung: Die Fördermittel sind stark begrenzt und werden voraussichtlich schnell vergriffen sein. Für den Antrag benötigen Sie u.A. ein Angebot einer qualifizierten Solarfirma. Wir können dieses Angebot nicht nur rechtzeitig erstellen, sondern auch den gesamten Antragsprozess für Sie fristgerecht abwickeln. Wählen Sie uns und gehen Sie auf Nummer sicher!
Ab sofort zählt jeder Tag: Warum Sie das Thema auf keinen Fall aufschieben sollten:
Die Anträge können “erst” ab Ende September eingereicht werden – erfahrungsgemäß wird das Antragsportal den vielen Nutzern nicht standhalten und ausfallen. Danach werden die Fördermittel (Gesamthöhe 500 Mio Euro) relativ schnell vergeben sein.
Daher ist es sehr wichtig, dass Sie sich jetzt um die Vorbereitung des Antrags kümmern! Die Solaranlage muss geplant, passend dimensioniert und möglichst präzise simuliert werden, um das Angebot zu erstellen, welches Voraussetzung für Ihre Fördermittel-Beantragung ist.
Inklusive Ortstermin für Aufmaß und Prüfung der vorhandenen Installation bleibt also nur sehr wenig Zeit.
Komplette Abwicklung durch die SonnenTechniker – bleiben Sie entspannt!
Sie wollen die KfW-Förderung voll ausschöpfen, aber ohne den Papierkram und Stress? Überlassen Sie das uns! Auch, wenn die Zeit drängt: Wir kümmern uns um alles – von der schnellen Angebotserstellung bis zum zeitnahen Ortstermin.
Wir vereinfachen den Prozess für Sie, denn wir sind die Experten für Fördermittelanträge. Aber beeilen Sie sich, die Nachfrage ist hoch und wir bearbeiten die Anfragen in der Reihenfolge ihres Eingangs.
Mit uns an Ihrer Seite wird der gesamte Prozess für Sie ein Kinderspiel!
Was wird gefördert?
Die KfW fördert diese Investitionen
Kauf einer neuen Ladestation mit mindestens 11 kW.
Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp.
Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 kWh.
Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten.
Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage.
Die Förderung gilt ausschließlich für Privatpersonen.
Weitere Informationen: KfW Zuschuß-422
Konditionen:
Zuschusshöhe und Auszahlung der Förderung durch die KfW:
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
- für die Ladestation: 600 Euro pauschal – (bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal, was sich aber nicht lohnt, da solche Ladestationen erst ab ca. 6000€ + Einbau zu haben sind).
- für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp (abgerundet auf volle kWp), maximal 6.000 Euro
- für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh (abgerundet auf volle kWp), maximal 3.000 Euro
Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
So einfach ist der Ablauf mit den Sonnentechnikern – Maximaler Komfort, minimale Formalitäten!
Ablauf der Förderung:
Schritt 1: Angebot einholen
Wenden Sie sich an uns für ein erstes Indikativangebot. Das dauert nur 3 Minuten. Wenn das Indikativangebot für Sie weitestgehend passt, vereinbaren wir einen detaillierten Ortstermin. Dann wird unser Konzept präzisiert und finalisiert. Dieses Angebot dient als Grundlage für die Beantragung des Zuschusses.
Schritt 2: Zuschuss beantragen
Wir fordern alle weiteren notwendigen Daten von Ihnen an, prüfen diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit und stellen dann den Antrag für Sie bei der KfW. Sie müssen sich um nichts kümmern!
Schritt 3: Vorhaben umsetzen
Sobald die Zusage für den Zuschuss vorliegt, installieren wir Ladestation, Photovoltaikanlage und Ihren Solarstromspeicher. Wir übernehmen die komplette Abwicklung der Installation sowie alle Formalitäten mit dem Energieversorger usw. für Sie.
Schritt 4: Ab März 2024 – Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten
Auch hier übernehmen wir für Sie die Arbeit. Wir erfassen alle notwendigen Daten für die KfW, laden alle anrechenbaren Rechnungen und weitere erforderliche Nachweise hoch. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Mit den Sonnentechnikern an Ihrer Seite wird der gesamte Prozess zum Kinderspiel. Sie genießen maximalen Komfort und müssen sich nicht mit den Formalitäten herumschlagen. Handeln Sie jetzt, die Fördermittel sind begrenzt!
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Die KfW fördert diese Investitionen:
Neuanschaffung der Komponenten
Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an, haben aber zum Zeitpunkt des Antrags noch nichts davon bestellt.
Elektroauto vorhanden
Sie besitzen oder leasen ein Elektroauto (kein Hybrid!) oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
Sie haben noch kein Elektroauto? Sie bekommen einen Gebrauchten bereits ab ca. 5000 € oder ab 70€ im Monatsleasing. Mit der Förderung wäre das Auto geschenkt. Beispielangebote aufrufen!
Das Haus steht schon.
Ihr Wohngebäude besteht bereits und Sie wohnen schon darin.
Alle Voraussetzungen treffen zu? Dann schnell das Anfrageformular ausfüllen:
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
Diese Kriterien führen leider zum Ausschluss:
- Neubauten vor Einzug
- ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Eigentumswohnungen
- die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
- Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich
- Anlage beauftragt/gebaut vor der Antragstellung
- Sie haben kein reines Elektrofahrzeug (keine Hybridfahrzeuge)